Sieg für die Demokratie in Hessen! - Staatsgerichtshof Hessen kippt Wahlrechtsreform Sieg für die Demokratie in Hessen! - Staatsgerichtshof Hessen kippt Wahlrechtsreform
Die Entscheidung des hessischen Staatsgerichtshofs, die von CDU und SPD durchgesetzte Reform des Kommunalwahlrechts als verfassungswidrig zu erklären, ist eine deutliche und überfällige Klatsche für die schwarz-rote Landesregierung in Wiesbaden. Der Staatsgerichtshof hat festgestellt, dass das neue Auszählverfahren den verfassungsrechtlich garantierten Grundsatz der Wahlgleichheit verletzt und kleinere Parteien sowie Wählergruppen systematisch benachteiligt. Damit hat das höchste hessische Gericht bestätigt, was Kritiker der Reform von Anfang an kritisiert haben: Diese Gesetzesänderung war ein Angriff auf die demokratische Vielfalt und ein unverhohlener Versuch, die politische Landschaft zugunsten der etablierten Großparteien zu verschieben.
Soviel zum Demokratieverständnis von schwarz-rot: Die schwarz-rote Regierungskoalition in Wiesbaden wollte mittels eines neuen Sitzverteilungsverfahrens kleineren Parteien faktisch das Überleben in kommunalen Parlamenten erschweren und die parlamentarische Vielfalt zugunsten großer Parteien einschränken. Dieser Versuch, mit einem vermeintlich technischen Wahlrechtskonstrukt politische Konkurrenz zu schwächen, ist nicht nur politisch verwerflich, sondern wurde nun auch juristisch zurecht zurückgewiesen.
Die LINKE warnt seit langem und mit aller Deutlichkeit vor genau solchen Reformen: Ein demokratisches Wahlrecht darf nicht dazu dienen, politischen Wettbewerb ungleich zu gestalten oder bewusst Hürden für kleinere, basisnahe und kritische Parteien zu schaffen. Die Vielfalt politischer Meinungen und die gleichberechtigte Teilhabe aller Bürger*innen an politischen Prozessen sind keine Luxusgüter – sie sind das Herzstück einer funktionierenden Demokratie. Das aktuelle Urteil bestätigt: Wer Demokratie ernst nimmt, darf Wahlrecht nicht als parteitaktisches Werkzeug missbrauchen.
Dazu erklärt der Landesvorsitzende der Partei Die Linke Hessen Jakob Migenda:
»Das Urteil ist ein wichtiges Signal für die Demokratie in den Städten und Gemeinden. Es ist gut, dass der Staatsgerichtshof der Selbstbedienungsmentalität von SPD und CDU einen Riegel vorgeschoben hat und allen Parteien sowie Wählergruppen faire Chancen bei der Kommunalwahl am 15. März sichert.«
Migenda ergänzt auf das Argument des Innenministers, die Reform würde gegen Extremismus in den Kommunalparlamenten helfen:
»In einer Zeit, in der die AfD zweitstärkste Kraft zu werden droht, hätte ihr das Zählverfahren nach d'Hondt sogar genützt. Rechtsradikale bekämpft man nicht mit Zahlentricks, sondern indem man die Kommunen finanziell so ausstattet, dass sie ihre Aufgaben vernünftig erfüllen können.«
Die Entscheidung des hessischen Staatsgerichtshofs, die von CDU und SPD durchgesetzte Reform des Kommunalwahlrechts als verfassungswidrig zu erklären, ist eine deutliche und überfällige Klatsche für die schwarz-rote Landesregierung in Wiesbaden. Der Staatsgerichtshof hat festgestellt, dass das neue Auszählverfahren den verfassungsrechtlich garantierten Grundsatz der Wahlgleichheit verletzt und kleinere Parteien sowie Wählergruppen systematisch benachteiligt. Damit hat das höchste hessische Gericht bestätigt, was Kritiker der Reform von Anfang an kritisiert haben: Diese Gesetzesänderung war ein Angriff auf die demokratische Vielfalt und ein unverhohlener Versuch, die politische Landschaft zugunsten der etablierten Großparteien zu verschieben.
Soviel zum Demokratieverständnis von schwarz-rot: Die schwarz-rote Regierungskoalition in Wiesbaden wollte mittels eines neuen Sitzverteilungsverfahrens kleineren Parteien faktisch das Überleben in kommunalen Parlamenten erschweren und die parlamentarische Vielfalt zugunsten großer Parteien einschränken. Dieser Versuch, mit einem vermeintlich technischen Wahlrechtskonstrukt politische Konkurrenz zu schwächen, ist nicht nur politisch verwerflich, sondern wurde nun auch juristisch zurecht zurückgewiesen.
Die LINKE warnt seit langem und mit aller Deutlichkeit vor genau solchen Reformen: Ein demokratisches Wahlrecht darf nicht dazu dienen, politischen Wettbewerb ungleich zu gestalten oder bewusst Hürden für kleinere, basisnahe und kritische Parteien zu schaffen. Die Vielfalt politischer Meinungen und die gleichberechtigte Teilhabe aller Bürger*innen an politischen Prozessen sind keine Luxusgüter – sie sind das Herzstück einer funktionierenden Demokratie. Das aktuelle Urteil bestätigt: Wer Demokratie ernst nimmt, darf Wahlrecht nicht als parteitaktisches Werkzeug missbrauchen.
Dazu erklärt der Landesvorsitzende der Partei Die Linke Hessen Jakob Migenda:
»Das Urteil ist ein wichtiges Signal für die Demokratie in den Städten und Gemeinden. Es ist gut, dass der Staatsgerichtshof der Selbstbedienungsmentalität von SPD und CDU einen Riegel vorgeschoben hat und allen Parteien sowie Wählergruppen faire Chancen bei der Kommunalwahl am 15. März sichert.«
Migenda ergänzt auf das Argument des Innenministers, die Reform würde gegen Extremismus in den Kommunalparlamenten helfen:
»In einer Zeit, in der die AfD zweitstärkste Kraft zu werden droht, hätte ihr das Zählverfahren nach d'Hondt sogar genützt. Rechtsradikale bekämpft man nicht mit Zahlentricks, sondern indem man die Kommunen finanziell so ausstattet, dass sie ihre Aufgaben vernünftig erfüllen können.«